Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung eines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
als zuständiger Grundversorger vor Ort kümmern wir uns zuverlässig um Ihre Energieversorgung.
Wir möchten jetzt schon die Gelegenheit nutzen um Sie über die geänderten gesetzlichen Fristen zum Energievertrag bei einem Mieterwechsel ab 06.06.2025 zu informieren.
Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge oder Einzüge. Bisher war es in manchen Fällen möglich, einen Vertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen – das geht künftig nicht mehr!
Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung eines Stromvertrags
Das bedeutet die neue Regelung für Kunden
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
• Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
• Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
• beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
• wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.
Bei einem Mieterwechsel oder Leerstand bitten wir daher um eine rechtzeitige Mitteilung der erforderlichen Angaben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.